Behandlungsvertrag

Die osteopathische Behandlung und Heilpraktiker-Leistung erfolgt durch Herrn Jean-Marc Kozub und findet im Rahmen seiner Tätigkeit als Heilpraktiker statt.

 

Unabhängig von eventuellen Erstattungen durch private oder gesetzliche Krankenversicherungen beträgt das Behandlungshonorar 95,- € .

 

 

Die Begleichung des Honorars erfolgt durch Barzahlung am Behandlungstermin.

 

Vereinbarte Termine sind spätestesten 48 Stunden vorher abzusagen, die Verantwortung dafür obliegt Ihnen.

 

Nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden Ihnen mit dem Verdienstausfallhonorar in Höhe von 95,-€ pro Behandlung in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für alle nachfolgenden Termine.

 

Für neue Patienten : Der von Ihnen bestätigte Behandlungsvertrag muss uns spätestens 2 Tage vor Ihrem ersten Behandlungstermin vorliegen.

Andernfalls behalten wir uns vor diesen Termin zu löschen und neu zu vergeben. 

 

Bitte bringen Sie mit :

 

  • aktuelle Röntgenbilder / MRT / eine Kopie ärztlicher Befunde falls vorhanden
  • ein Badehandtuch
  • ca. 45 Minuten Zeit

 


Patientenaufklärung

Osteopathie ist eine besondere Form der Untersuchung und Behandlung von schmerzhaften und schmerzfreien Störungen der Muskel-, Gelenk-, Nerven- und Organfunktion. Mithilfe der Osteopathie können sowohl akute als auch chronische Beschwerden therapiert und gelindert werden.

 

Sie wird vor allem angewandt bei :

  • Erkrankungen, Problemen und Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparates, 
  • Erkrankungen, Problemen und Funktionsstörungen der Inneren Organe, 
  • Erkrankungen, Problemen und Funktionsstörungen des Nervensystems. 

 

Ziel der Therapie ist immer die Wiederherstellung und Stärkung des Gleichgewichtes der Körperfunktionen damit die Selbstheilungskräfte wirken können.

 

Der Patient wird während der Behandlung ausführlich körperlich untersucht. Befunderhebung und Therapie gehen dabei fließend ineinander über. Die osteopathische Behandlung besteht aus sanften manuellen Techniken.

 

Risiken der Behandlung:

Als kurzfristige vorübergehende Behandlungsreaktionrn können auftreten:

  • kurzfristige Symptomverschlimmerung oder kurzes Akutwerden einer chronischen Entzündung, 
  • Müdigkeit, Schwindel, Kopfschmerz, 
  • Veränderung der Körperausscheidungen und/ oder des Menstruationszyklus, 
  • Schlafstörungen. 

 

Als Gegenanzeigen zu nennen sind:

  • akute Entzündungen, fieberhafte und infektiöse Krankheiten, 
  • Brüche, Tumore, 
  • Thrombosen, Aneurysmen, 
  • Spontane Hämatombildung, Tuberkulose. 

 

Schwerwiegende Komplikationen

sind extrem selten. In seltenen Fällen ( mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:400.000 – 1:2.000.000 ) kann es nach einer Behandlung der Wirbelsäule bei entsprechenden Voraussetzungen zu

  • einer Hirnblutung oder 
  • einem Schlaganfall kommen. 

 

Ich erkläre hiermit, umfassend und verständlich gemäß obigem Text über die Behandlung mittels Osteopathie aufgeklärt worden zu sein.

Ich wünsche die Behandlung mittels Osteopathie. Bei Gesundheitsstörungen werde ich sofort den Therapeuten bzw. einen Arzt verständigen bzw. mich wieder vorstellen.

 

Ich habe die Datenschutzerklärung in Kenntnis genommen und erkläre mich damit einverstanden.

 

 

 

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und niemals an Dritte weitergegeben.


Online-Formular

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